Bei der Grundpflege bieten wir Ihnen Unterstützung
Durch Alter oder Krankheit kann es sein, dass die einfachen Dinge wie selbstständiges Waschen und Anziehen zu einer Herausforderung werden. Damit Ihr Leben nicht an Qualität verliert, ist unser Pflegedienst für Sie da. Unsere Mitarbeitenden sind hochqualifiziert und erfahren in der Grundpflege von Patient*innen aller Altersgruppen. Wir wissen, dass jeder Patient einzigartig ist, und wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um einen persönlichen Pflegeplan zu erstellen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Ihre Pflegeversicherung übernimmt Kosten für unsere Leistungen
Sind Sie gesundheitlich so eingeschränkt oder belastet, dass Sie Beeinträchtigungen, Belastungen oder Anforderungen nicht allein bewältigen können, gelten Sie als pflegebedürftig. Ein Pflegegrad kann bestimmt werden, wenn die Pflegebedürftigkeit seit mindestens 6 Monaten besteht.
Je nach körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung erhalten Sie durch den Medizinischen Dienst ein Gutachten mit Punkten, die den Pflegegrad bestimmen. Ab 12,5 von 100 Punkten haben Sie den Pflegegrad 1. Ab diesem Pflegegrad werden Leistungen von Ihrer Pflegekasse getragen. Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Sie können unseren Dienst aber auch ohne Pflegeversicherung privat beziehen.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Zuschüsse zu Pflegesachleistungen. ABER: Menschen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat für pflegerische Leistungen nutzen.
Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen in Ihrem konkreten Fall übernommen werden, sprechen Sie uns an.