Verhinderungspflege für die Entlastung pflegender Angehöriger
Wenn die Person, die sie üblicherweise pflegt, meist ein*e Angehörige*r, durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe verhindert ist, können Sie uns beauftragen, eine Verhinderungspflege zu übernehmen. Die Entlastung pflegender Angehöriger kann dann durch uns erfolgen, wenn die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person seit mindestens sechs Monaten besteht und wir zu maximal acht Stunden je Tag beauftragt werden.